Abschluss/Titel

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidgenössischen Fachausweis. Dieser ist eine Urkunde, die bezeugt, dass der Inhaber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die von einer qualifizierten Fachkraft im Treuhandwesen verlangt werden. Die Inhaber des Fachausweises sind berechtigt, folgenden gesetzlich geschützten Titel zu tragen:

  • Fachfrau in Treuhand und Beratung mit eidgenössischem Fachausweis / Fachmann in Treuhand und Beratung mit eidgenössischem Fachausweis

Neue englische Titelbezeichnung:

  • Specialist in fiduciary and consulting, Federal Diploma of Higher Education