Datenschutzbestimmungen
Lehrgangsanbieter
Das Prüfungssekretariat darf dem Lehrgangsanbieter, sofern dieser bekannt ist, Folgendes mitteilen:
- ob Sie bestanden oder nicht bestanden haben
- die einzelnen Fachnoten
Diese Informationen ermöglichen dem Lehrgangsanbieter eine Erfolgskontrolle und dienen der Qualitätssicherung der Ausbildung; sie dürfen nur für interne Kontrollzwecke verwendet werden.
Trägerorganisation
Das Prüfungssekretariat darf der Trägerschaft folgende Daten zur Bearbeitung weitergeben:
- Anrede
- Vorname
- Name
- Adresse
- PLZ / Wohnort
Veröffentlichung
Sie werden nach bestandener Prüfung in der Namensliste der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt.