Abschluss/Titel

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidgenössischen Fachausweis. Dieser ist eine Urkunde, die bezeugt, dass der Inhaber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die von einer qualifizierten Fachkraft im Treuhandwesen verlangt werden. Die Inhaber des Fachausweises sind berechtigt, folgenden gesetzlich geschützten Titel zu tragen:

  • Treuhänderin/Treuhänder mit eidg. Fachausweis

Neue englische Titelbezeichnung:
Certified Fiduciary, Federal Diploma of Higher Education